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Energielabel

Pflicht zur Energieetikettierung für Ferienhäuser ab 1. Januar 2024

Die Regierung verlangt von Eigentümern und Verwaltern von Ferienhäusern, die größer als 50 m2 sind, dass sie ab dem 1. Januar 2024 ein gültiges Energieetikett besitzen. Das Energieetikett muss bei der Vermietung Ihres Ferienhauses vorhanden sein. Diese Verpflichtung beinhaltet daher die Angabe der Labelklasse (A++++ t/m G) in Ihrer Online-Anzeige auf unserer eigenen Website und in den Anzeigen bei den Reiseveranstaltern.


Ausnahmen

Für (freistehende) Gebäude mit einer Fläche von weniger als 50 m2 und für geschützte Denkmäler besteht keine Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einem Energielabel. Trifft dies auf Ihre Immobilie zu? Wenn ja, informieren Sie uns bitte über eigentuemer@welcome.in

Prüfen Sie, ob Ihr Energielabel gültig ist 

Besitzen Sie bereits ein Energielabel, das aber älter als 10 Jahre ist? Dann müssen Sie ein neues Energielabel registrieren lassen, auch wenn sich die Immobilie nicht verändert hat. Denn nach 10 Jahren ist ein Energielabel nicht mehr gültig.

Riskieren Sie kein Bußgeld!

Denken Sie daran, dass Sie ab dem 1. Januar 2024 ein Bußgeld riskieren, wenn bei einer Kontrolle durch das ILT (Inspektorat für Umwelt und Verkehr) festgestellt wird, dass das Energielabel für Ihr Ferienhaus fehlt. Wir dürfen dann nicht mehr für Ihr Ferienhaus werben. 

Brauchen Sie Hilfe, um ein Energielabel zu erhalten?

Haben Sie noch kein Energielabel oder ist Ihr Energielabel nicht mehr gültig?Keine Sorge, wir können Ihnen helfen, einen geeigneten EP-Berater zu finden.
Sie können Imar Berdik von EP Direct B.V. (www.epdirect.nl) kontaktieren:
T: +31 (0)6 512 332 39
M: imar.berdik@epdirect.nl

Laden Sie Ihr Energielabel hier hoch

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